Konjunkturpaket für den Wohnungsbau

Konjunkturpaket für den Wohnungsbau − mehr Unterstützung für mehr Haushalte

Am 14.5.2024 stimmte die Abgeordnetenkammer für das Konjunkturpaket für den Wohnungsbau. Hier eine Zusammenfassung:

Temporäre Maßnahmen, die 2024 in Kraft treten:

  • Erhöhung des „Bëllegen Akt“ von 30.000 auf 40.000 € pro Person (80.000 € für ein Paar) für die im Jahr 2024 unterzeichneten Verträge.
  • Einführung eines „Bëllegen Akt“ von 20.000 € pro Person (40.000 € für ein Paar) für den Mietkauf mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren.
  • Senkung des Gesamtsteuersatzes für die Besteuerung von Wertsteigerungen von 20 % auf 10 %.
  • Der Steuersatz für die beschleunigte Abschreibung von Wohnungen, die zum Zweck der Vermietung gebaut und im Jahr 2024 beurkundet wurden, beträgt 6 % über einen Zeitraum von 6 Jahren.
  • Steuerbefreiung für Wertsteigerungen bei Immobilien, die für den sozialen Wohnungsbau oder für Wohnungen der Energieeffizienzklasse A+ genutzt werden.

Strukturelle Maßnahmen auf mittlere Sicht:

  • Erhöhung der steuerlich absetzbaren Zinsen um 33 % während der ersten 5 Jahre der Nutzung, dann von 2.250 auf 3.000 € nach dem 5. Jahr und von 1.500 auf 2.000 € nach 10 Jahren Nutzung.
  • Steuererleichterungen für die Vermietung einer Wohnung, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird (90 % dieser Mieten sind steuerfrei).
  • Einstiegsprämie für junge Berufstätige: Bis zum Alter von 30 Jahren können sie von ihrem Arbeitgeber eine Mietprämie von 1.000 € mit einer teilweisen Steuer­befreiung von 25 % erhalten. Diese Hilfe ist auf Einkommen begrenzt, die das 2,5-fache des qualifizierten sozialen Mindestlohns nicht überschreiten.

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