NZEB – Neue Berechnungsmethode für Wohngebäude seit dem 1.10.2016
Entgegen der Aussage vieler Medien, ist es seit 2017 keine Pflicht mehr in Luxemburg, eine gesetzlich definierte Energieklasse einzuhalten.
Richtig ist, dass die energetischen Anforderungen an die einzelnen Bauteile erhöht wurden und dass die Tendenz der Energieklasse Richtung Passivhaus-Standard zeigt. Es wurde jedoch kein Mindeststandard der Energieklasse festgelegt, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Dies bedeutet, dass Bauanträge, die nach dem 1.10.2016 gestellt wurden, keine spezifische Energieklasse (beispielsweise AAA) erreichen müssen. Jedoch darf der Wert (für Primärenergie und für Wärmeschutz) den berechneten Soll-Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Die Werte des Referenzgebäudes markieren ein sogenanntes NZEB Gebäude „Nearly Zero Energy Building“. Das Referenzgebäude ist in seiner Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch wie das nachzuweisende Gebäude. Für die verschiedenen Bauteile (Wände, Fenster, Dächer …), die Nutzungsbedingungen, die Anlagentechnik und die Gebäudedichtheit werden jedoch vordefinierte Werte verwendet. Bei der Berechnung wird die Effizienz des geplanten Gebäudes mit der seines Referenzgebäudes verglichen. Ist der Primärenergiebedarf und der Heizwärmebedarf des nachzuweisenden Neubaus niedriger als beim Referenzgebäude, erfüllt dies die Anforderung für eine Baugenehmigung. Die Anforderungen eines NZEB-Gebäudes (Nearly Zero Energy Building) sind somit erfüllt.
Die finanziellen Zuschüsse für die energetische Gebäudehülle im Neubau entfallen, da durch die neue Berechnungsmethode eine hoch gedämmte Gebäudehülle unumgänglich ist.
Die finanziellen Zuschüsse für die technischen Anlagen bleiben größtenteils unverändert bzw. leicht angehoben.
LENOZ-Zertifizierung
Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für besonders ökologische Neubauten von NZEB-Gebäuden zu beantragen. Hierfür ist eine ausführliche Projektbewertung und Beschreibung über das vom Ministère du Logement entwickelte „LENOZ“ Programm („Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifikat fir Wunngebaier“) durchzuführen. Werden eine bestimmte Anzahl der Punkte erreicht und zusätzliche Kriterien erfüllt, kann der maximale Zuschuss ausgezahlt werden.
Mehr Details finden Sie auf: https://www.myenergy.lu/de/privatpersonen/gesetze-und-vorschriften/finanzierungshilfe