Am 31. Januar 2024 hat die luxemburgische Regierung neue Maßnahmen für den Bau- und Immobiliensektor angekündigt. Hier ist eine Zusammenfassung:
- Finanzielle Unterstützung angepasst je nach Einkommensniveau.
- Mietzuschuss erhöht von 40 € auf 80 € pro Kind.
- Zinssubventionsrate erhöht von 2,45 % auf 3,5 % für bestehende und neue Darlehen.
- Anzahl der theoretisch berechtigten Haushalte für Eigenheimprämien um 59 % erhöht.
- Lockerung der staatlichen Garantiebedingungen.
Für das Jahr 2024:
- Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ erhöht von 30.000 € auf 40.000 € pro Person.
- Neue Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ für Investitionen in Mietwohnungen eingeführt: Steuerermäßigung von 20.000 € pro Person für Neubauten (VEFA).
- Steuersatz für Immobiliengewinne nach 2 Jahren auf 25 % reduziert, dann nach 5 Jahren auf 50 %.
- Steuervorteile für Mietabschreibungen erhöht, 6 % über 6 Jahre, max. 250.000 € steuerlich abzugsfähig.
- Steuerbefreiung für Gewinne aus sozialen oder energieeffizienten Wohnungen.
Ungebrenzt in der Zeit:
- Hypothekenzinsenabzug erhöht: 4.000 € (1–5 Jahre), 3.000 € (6–10 Jahre), 2.000 € (11 Jahre und mehr).
- Steuerbefreiung für soziale Mieteinkommen von 75 % auf 90 % erhöht.
- Steuerbefreiung für Immobilien- und Verkaufsgewinne wird auf den Wohnungsbaufonds (Fonds du Logement) ausgedehnt.
- Neue teilweise Steuerbefreiung für Mietprämien für junge Arbeitnehmer (<30 Jahre), max. 2,5-faches Mindestgehalt oder max. 30 Jahre, max. 1.000 €.
Quellen:
https://logement.public.lu/fr/actualites/2024/01/neie-schwong-fir-de-wunnengsbau.html
https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2024/01/31-neie-schwong-fir-de-wunnengsbau/20240131-mlogat-mesures.pdf
https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2024/01/31-neie-schwong-fir-de-wunnengsbau/20240131-mfin-mesures.pdf
https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2024/01/31-neie-schwong-fir-de-wunnengsbau/20240131-mesures-adoptees-logement-et-fiscalite.pdf